Die Braunkohlereviere stehen vor einem Strukturwandel. Dieser muss sozial- und wirtschaftsverträglich gelingen. Das erfordert einen vorausschauend geregelten Ausstieg aus der Braunkohle, der die Situation im jeweiligen Revier berücksichtigt. Die Braunkohleindustrie wirkt daran aktiv mit.
Aktiv
mitgestalten
Die Braunkohleunternehmen stellen sich nicht nur als Energieunternehmen breiter auf, sondern investieren auch in die Braunkohlereviere und beteiligen sich an verschiedensten Projekten. Damit gestalten sie den Strukturwandel in den Regionen aktiv mit. Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und die damit verbundenen weiteren Regelungen zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2038 schaffen dabei Planungssicherheit für alle Beteiligten. Nur mit einem vorausschauend geregelten Ausstieg, der die Situation im jeweiligen Revier berücksichtigt, gelingt ein sozial- und wirtschaftsverträglicher Strukturwandel.
Der Braunkohleabbau war schon immer eng mit den Menschen in den Revieren verbunden. Die mit der Gewinnung der Braunkohle verbundene Wertschöpfung kam und kommt maßgeblich den Regionen zugute. Gleichzeitig betreffen auch die mit dem Abbau unvermeidbaren Eingriffe in die Landschaft die Menschen vor Ort. Daher nehmen die Braunkohleunternehmen ihre Verantwortung gegenüber den in den Regionen lebenden Menschen auch im laufenden Strukturwandel ernst und wahr.
Die Kraftwerksstandorte der Braunkohleunternehmen zogen bereits Industrie und Dienstleister in die Braunkohleregionen. Regional verfügbare, gesicherte Energie ist ein wichtiger Standortfaktor. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Aufbau virtueller Kraftwerke sowie der Produktion von Wasserstoff bleiben die Reviere für die deutsche und internationale Industrie, aber auch Dienstleister interessant.
Finanzielle Unterstützung
der Reviere durch den Bund
Auch der Bund unterstützt die Braunkohlereviere in ihrem Strukturwandel. Dabei konzentrieren sich die finanziellen Hilfen vorrangig auf Projekte von Kommunen und Gemeinden. Diese gilt es in den Regionen so zu konzentrieren, dass werthaltige Arbeitsplätze neu geschaffen und langfristig gesichert werden können.
Mit dem KVBG trat im August 2020 auch das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in Kraft. In dessen Rahmen stellt die Bundesrepublik Deutschland insgesamt bis zu 14 Milliarden Euro für wirtschaftsfördernde Investitionen bereit, die nach einem im Gesetz festgelegten Schlüssel auf die betroffenen Reviere verteilt werden. Das Geld soll helfen, den durch den Ausstieg aus der Braunkohle bedingten Strukturwandel zu bewältigen.
Neben den im InvKG zugesagten finanziellen Mitteln stellt der Bund innerhalb von 20 Jahren weitere 26 Milliarden Euro für Maßnahmen bereit, die in seiner Zuständigkeit liegen. Hierunter fallen der Ausbau des Schienen- und Straßenverkehrs sowie die Ansiedlung von Bundeseinrichtungen.